Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Öffentliches Recht und haben mit wissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass eine Mandantin die Prüfung fortführen darf hat! Die Nichtbestehensverfügung wurde in dem von den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner erfolgreich geführten Verfahren aufgehoben, weil die Behörde die Prüfungsunfähigkeit anerkennen musste!