Die Spezialisten für Prüfungsanfechtungen Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erneut in einem Rekursverfahren einen Erfolg erzielt. Nachdem die Universität Zürich zunächst die vollständige Akteneinsicht in die IT-Abläufe verweigert hatte, musste sie nunmehr die gesamten elektronischen Abläufe bei der Onlineprüfung offenlegen.
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