Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner übernehmen Verfassungsbeschwerden schweizweit in allen Rechtsbereichen, denn unabhängig vom jeweiligen einfachgesetzlichen Rechtsgebiet (z.B. Prüfungsrecht Familienrecht, Erbrecht, Prüfungsrecht, Baurecht oder Gesellschaftsrecht) sind bei subsidiären Verfassungsbeschwerden stets die Grundrechte bzw. die grundrechtsähnlichen Rechte massgebend. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist als Verfassungsrechtler Ihr Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden. Er ist auch als Dozent und Fachautor in erheblichem Umfang im Verfassungs- und Europarecht tätig. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertreten Sie vor dem Bundesgericht. Auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze bereits vielfach agiert und vertritt Sie dort bei Bedarf.