Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze als Anwalt für Verfassungsbeschwerden hat im Rahmen eines Verfahrens seiner Mandantschaft gegen diverse Banken bezüglich der Prospekthaftung bei einem Filmfonds eine Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtlichen Entscheidungen eingelegt. Gerügt wurden unter anderem die Rechte auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör.