Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind in der Schweiz insbesondere auf Prüfungsrecht und Verfassungsrecht spezialisiert und führen für Sie eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde in der Schweiz beim Bundesgericht.
Am Ende eines Gerichtsverfahrens kann in letzter Instanz eine Beschwerde an das Bundesgericht notwendig werden. Das gilt in der Regel einerseits für zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren sowie andererseits grundsätzlich für öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Soweit die ordentliche Beschwerde jedoch nicht vorgesehen ist, steht die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Verfügung.
Insbesondere im Prüfungsrecht ist eine ordentliche Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen, so dass die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zu erheben ist. Mittels der ordentlichen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten können im Grundsatz hingegen Entscheide in vielen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, kantonale Erlasse sowie Angelegenheiten der politischen Stimmberechtigung gerügt werden. Insoweit geht es um die Anwendung einfachen Rechts, wenngleich die Schweizer Bundesverfassung inzident zu berücksichtigen ist.
Bei der subsidiären Verfassungsbeschwerde handelt es sich hingegen um eine Beschwerde, mittels der ausschliesslich die Verletzung verfassungsrechtlicher Rechte gerügt wird. Grundlage ist die Bundesverfassung der Schweiz. Dabei können insbesondere Entscheide einer letzten kantonalen Instanz angefochten werden, die wiederum durch vorinstanzliche Rechtsprechung bestätigt worden sein können.
Das Bundesgericht verlangt einen qualifizierten Vortrag, weshalb möglichst ein Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden wie Dr. Arne-Patrik Heinze agieren sollte, denn es kommt nicht selten vor, dass eine Verfassungsbeschwerde vom Bundesgericht mangels Einhaltung des qualifizierten Rügeprinzips bezüglich verfassungsmässiger Rechte abgewiesen wird.
Als Verfassungsrechtler, Autor und Dozent kennt sich Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze im Verfassungsrecht aus. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze vertritt Verfassungsbeschwerden in allen Rechtsgebieten, weil es letztlich um Grundrechtsverletzungen und die Schweizer Bundesverfassung geht – bei Verfassungsbeschwerden im Rahmen von Prüfungsanfechtungen und Studienplatzklagen ebenso wie in gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen, familienrechtlichen oder sonstigen Streitigkeiten.