Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen für Ihre Mandantschaft erneut ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weil aus Sicht der Rechtsanwälte durch nationale Behörden unter Billigung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde in erheblicher Weise Persönlichkeitsrechte im Datenschutzbereich verletzt wurden.
Die Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft eine Verfassungsbeschwerde zu Art. 33 Abs. 5 GG und zum rechtlichen Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verfasst.
Die Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft erneut eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG gefertigt, weil öffentlich-rechtliche Rechtsträger über einen Mandanten widerrechtlich Daten erfasst und gespeichert haben. Aufgrund der wissenschaftlichen Qualifikation des Dr. Arne-Patrik Heinze ist es möglich, dezidiert wissenschaftlich zu den Grundrechtsverletzungen vorzutragen.
Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze der Kanzlei Dr. Heinze & Partner führt als Anwalt für Verfassungsbeschwerden für seine Mandanten erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Eigentum (Art. 14 GG) und zum rechtlichen Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie wegen Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG).
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden vertreten ihre Mandantschaft in einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Einschränkung des Betreuungsrechts, das ein Bruder für seine schwerbehinderte Schwester ausübt.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden führen für Ihre Mandantschaft eine Verfassungsbeschwerde bezüglich des Sorgerechts für ein Kind, das der Mutter unter höchst fragwürdigen Umständen entzogen wurde.
Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze als Anwalt für Verfassungsbeschwerden hat im Rahmen eines Verfahrens seiner Mandantschaft gegen diverse Banken bezüglich der Prospekthaftung bei einem Filmfonds eine Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtlichen Entscheidungen eingelegt. Gerügt wurden unter anderem die Rechte auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze hat bezüglich eines Verfahrenskonvoluts (ca. 160 Verfahren), welche Abrechnungsmechanismen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft betreffen, die Verfassungsbeschwerden übernommen. Im Kern geht es um Abrechnungen von Ärzten im Bereich Humanmedizin, welche die Körperschaft nicht anerkennt und Offenlegung der Daten der Patienten verlangt.
Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze als Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden hat erneut eine Verfassungsbeschwerde im Bereich eines Verfahrens über den familienrechtlichen Zugewinnausgleich durchgeführt. Dabei ging es insbesondere um rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG bzw. Art. 19 Abs. 4 GG.
Der Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze hat für seine Mandantschaft eine Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf effektiven Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision nicht zugelassen hatte. Im Kern geht es um insgesamt etwa 40 Filmfonds mit einem Volumen von jeweils ca. € 100.000.000,- bis € 200.000.000,-, die als Investmentmodelle aufgelegt wurden.