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Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze: Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Zugewinnausgleich

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Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze: Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Zugewinnausgleich

Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze als Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden hat erneut eine Verfassungsbeschwerde im Bereich eines Verfahrens über den familienrechtlichen Zugewinnausgleich durchgeführt. Dabei ging es insbesondere um rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG bzw. Art. 19 Abs. 4 GG.

Dr Heinze & Partner
Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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