Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze als Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden hat erneut eine Verfassungsbeschwerde im Bereich eines Verfahrens über den familienrechtlichen Zugewinnausgleich durchgeführt. Dabei ging es insbesondere um rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG bzw. Art. 19 Abs. 4 GG.