Der Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden Dr. Arne-Patrik Heinze hat für seine Mandantschaft eine Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Familie im sinne des Art. 6 GG und das rechtliche Gehör im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG eingelegt.
Kontakt für Medien / Presse Deutschland:
info@heinze-rechtsanwaelte.de
Kontakt für Medien / Presse Schweiz:
info@heinze-rechtsanwaelte.ch
Privatrechtliche Medien
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind bekannt aus / angefragt von