Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen für Ihre Mandantschaft erneut ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weil aus Sicht der Rechtsanwälte durch nationale Behörden unter Billigung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde in erheblicher Weise Persönlichkeitsrechte im Datenschutzbereich verletzt wurden.
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