Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind in der Schweiz insbesondere auf Prüfungsrecht und Verfassungsrecht spezialisiert und führen für Sie eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde in der Schweiz beim Bundesgericht.
Am Ende eines Gerichtsverfahrens kann in letzter Instanz eine Beschwerde an das Bundesgericht notwendig werden. Das gilt in der Regel einerseits für zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren sowie andererseits grundsätzlich für öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Soweit die ordentliche Beschwerde jedoch nicht vorgesehen ist, steht die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Verfügung.
Insbesondere im Prüfungsrecht ist eine ordentliche Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen, so dass die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zu erheben ist. Mittels der ordentlichen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten können im Grundsatz hingegen Entscheide in vielen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, kantonale Erlasse sowie Angelegenheiten der politischen Stimmberechtigung gerügt werden. Insoweit geht es um die Anwendung einfachen Rechts, wenngleich die Schweizer Bundesverfassung inzident zu berücksichtigen ist.
Bei der subsidiären Verfassungsbeschwerde handelt es sich hingegen um eine Beschwerde, mittels der ausschliesslich die Verletzung verfassungsrechtlicher Rechte gerügt wird. Grundlage ist die Bundesverfassung der Schweiz. Dabei können insbesondere Entscheide einer letzten kantonalen Instanz angefochten werden, die wiederum durch vorinstanzliche Rechtsprechung bestätigt worden sein können.
Das Bundesgericht verlangt einen qualifizierten Vortrag, weshalb möglichst ein Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden wie Dr. Arne-Patrik Heinze agieren sollte, denn es kommt nicht selten vor, dass eine Verfassungsbeschwerde vom Bundesgericht mangels Einhaltung des qualifizierten Rügeprinzips bezüglich verfassungsmässiger Rechte abgewiesen wird.
Als Verfassungsrechtler, Autor und Dozent kennt sich Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze im Verfassungsrecht aus. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze vertritt Sie beim Bundesgericht in subsidiären Verfassungsbeschwerden bezüglich aller Rechtsgebiete aus den vorangegangenen Verfahren, weil es bei der Verfassungsbeschwerde letztlich um Grundrechtsverletzungen und die Schweizer Bundesverfassung geht – bei Verfassungsbeschwerden im Rahmen von Prüfungsanfechtungen und Studienplatzklagen ebenso wie in gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen, familienrechtlichen oder sonstigen Streitigkeiten.
Es kommt also nicht darauf an, ob die von Ihnen angestrebte subsidiäre Verfassungsbeschwerde bei den Fachgerichten Bereiche des Verwaltungsrechts betraf. In der Regel haben Sie einen Rechtsanwaltskollegen, der in dem spezifischen Rechtsbereich, in dem Sie sich streiten, versiert ist. Dieser hat Sie bei den Fachgerichten z.B. im Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht usw. vertreten. Mit diesem Anwaltskollegen durchschreiten Sie den Instanzenzug, soweit Dr. Heinze & Partner Sie nicht z.B. im Prüfungsrecht bereits schon im vorherigen Verfahren betreuen.
Soweit am Ende des Instanzenzuges zuletzt lediglich die Möglichkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde verbleibt, übernimmt Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze dann das Mandat für die subsidiäre Verfassungsbeschwerde, weil es dazu eines versierten Rechtsanwalts für Verfassungsrecht bedarf. Das fachgerichtliche Verfahren bleibt in der Regel bei Ihrem vorherigen Rechtsanwalt. Bei der subsidiären Verfassungsbeschwerde geht es nämlich nur um die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts, so dass die vorausgegangene Verfahrensgeschichte lediglich der Aufhänger für die verfassungsrechtlichen Erwägungen ist. Nur bei besonders intensiven Grundrechtseingriffen spielen einfachgesetzliche Erwägungen bei Verfassungsbeschwerden eine Rolle. Soweit dies erforderlich ist, stimmen sich Dr. Heinze & Partner dann mit dem Anwaltskollegen aus dem jeweiligen Fachgebiet ab.
Wichtig ist, dass Sie sich mit ihrem Mandat für eine Subsidiäre Verfassungsbeschwerde möglichst frühzeitig an die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner wenden, da innert der Beschwerdefrist sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch deren substantiierte Begründung beim Bundesgericht eingehen müssen. Viele subsidiäre Verfassungsbeschwerden scheitern bereits an formalen Anforderungen bzw. daran, dass bezüglich des Verfassungsrechts nicht bereits zuvor bei den Fachgerichten substantiiert vorgetragen wurde.
Das Bundesgericht ist keine Superrevisionsinstanz, so dass es in der Regel keine Fehler auf einfachgesetzlicher Ebene prüft. Das Bundesgericht beschränkt sich auf die Prüfung der Verletzung der Verfassungsrechte bzw. der Grundrechte. Es bedarf somit einer spezifischen Grundrechtsverletzung. Ausserdem bedarf es der Rechtswegerschöpfung. Zwar ist auch eine Verletzung des einfachen Rechts aufgrund zum Beispiel falscher Subsumtion durch die Fachgerichte als ungerechtfertigter Grundrechtseingriff einzustufen. Diese Verletzung einfachen Rechts muss vom Bundesgericht bei einer subsidiären Verfassungsbeschwerde korrekterweise mittels verfassungsrechtlichen bzw. grundrechtsspezifischen Vortrages eingebunden werden.